Militärforschung
  Bw-Einsatz in der BRD
 

Gerhard Piper

 

Vortrag

 

Einsatz der Bundeswehr im Innern?

 

Volkshochschule / Friedenszentrum

 

Braunschweig, den 21. März 2013

 

 

1. Gliederung

 

- Gesetzesbestimmungen

 

- Einsatzkräfte

 

- Bisherige Einsätze im Innern

 

- Alte Szenarien aus den Zeiten des Kalten Krieges

 

- Aktuelle Szenarien

 

 

2. Allgemeines:

 

- schwieriges Thema

 

- rein hypothetisch

 

- verquastes Juristendeutsch enthält Interpretationsfallen

 

- kaum erforscht

 

 

3. Die „wehrhafte Demokratie“ und die freiheitlich-demokratische Grundordnung:

 

1. Wenn die Bundesregierung mit der Bundeswehr bewaffnet gegen die deutsche Zivilbevölkerung vorgeht, dann bedeutet dies den Zusammenbruch des derzeitigen politischen Systems auf Basis der FDGO.

 

2. Wenn die Bürger zu solchen Protestformen greifen müssen, dass sich die Bundesregierung gezwungen sieht, militärisch dagegen vorzugehen, dann hat das herrschende politische System mit seinen „demokratischen“ Partizipationsmöglichkeiten schon lange vorher versagt.

 

4. Entwicklung der Rechtslage:

 

23. Mai 1949: Grundgesetz

 

Als das Grundgesetz in Kraft trat, gab es noch keine deutschen Streitkräfte, aber schon mehrere „militärische“ Bestimmungen.

 

- Art. 4, Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“.

 

- Im Art. 24, Abs. 2 wird bestimmt, dass der Bund Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen „zur Wahrung des Friedens in einem Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ übertragen kann.

 

- Art. 26, Abs. 1 verbietet das Vorbereiten eines Angriffskrieges

 

- Art. 26, Abs. 2 bestimmt, dass „zur Kriegführung bestimmte Waffen“ „nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden“ dürfen

 

1954/56: Wehrverfassung zur Wiederbewaffnung

 

- 1. April 1956: Soldatengesetz

 

- 22. Mai 1956: Wehrverfassung durch die Ergänzung des GG mit dem Artikel 87a: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“

 

21. Juli 1956: Wehrpflichtgesetz

 

30. Mai 1968: Notstandsgesetzgebung

 

- Regelungen zum Katastrophenfall, Gesetzgebungsnotstand, Ausnahmezustand, Spannungs-, und Verteidigungsfall.

 

- Bundestag wird durch Gemeinsamen Ausschuss ersetzt.

 

- Grundrechtseinschränkungen bzgl. Briefgeheimnis und Freizügigkeit.

 

- Widerstandsrecht in Art. 20 GG

 

Sicherstellungsgesetze (Wasser-, Elektrizitätsversorgung, etc.)

 

12. Juli 1994: Out-of-Area Urteil des BVG

 

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Bundeswehr im Rahmen von „Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ (gemeint ist hier die NATO!) eingesetzt werden darf.

 

3. Juli 2012: Urteil des BVG

 

Bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ darf die Bundeswehr in Inland „spezifisch militärische Waffen“ einsetzen.

 

 

5. Formen des Ausnahmezustandes (laut GG u. StGB):

 

1. Gesetzgebungsnotstand (Art. 81 GG):

 

Der Bundeskanzler kann ein fragwürdiges Gesetz durchdrücken, obwohl ihm die notwendige Parlamentsmehrheit dazu fehlt, weil der Bundestag vorher eine Vertrauensfrage des Kanzlers abgelehnt hat. Allerdings muss der Bundespräsident in dieser Regierungskrise den „Gesetzgebungsnotstand“ erklären und der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

 

2. Innerer Notstand (Art. 91 Abs. 1 GG)

 

Der „Innere Notstand“ ist gegeben bei „einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Lande

 

3. Spannungsfall (Art. 80a Abs. 2 GG)

 

Das Vorliegen eines „Spannungsfalles“ muss vom Bundestag mit zwei Drittel seiner Stimmen festgestellt werden. Allerdings definiert das Grundgesetz nicht, was unter einem „Spannungsfall“ zu verstehen ist. Gemeinhin wird angenommen, dass ein „Spannungsfall“ eine Vorform des „Verteidigungsfalles“ sein soll.

 

4. Verteidigungsfall (Art. 115a Abs. 1 GG)

 

Ein „Verteidigungsfall“ (V-Fall) liegt vor bei „Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht“.

 

5. Rechtfertigen Notstand (§ 34 StGB):

 

„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“


6. Verquaster Juristenpfusch - V-Fall:

 

Eine Analyse der gesetzlichen Bestimmungen ist schwierig, da die Juristen eine verquaste Sprache benutzen, die Raum für (Über-)Interpretationen und Missverständnisse lässt. Außerdem sollen die juristischen Formulierungen ausreichend schwammig sein, um der Bundesregierung in einer konkreten Ausnahmesituation genügend Handlungsspielraum zu belassen!

 

Art. 115a Abs. 1 GG:  Ein „Verteidigungsfall“ (V-Fall) liegt vor bei „Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht“.

 

Problem 1: Wer stellt dies fest?

 

Drei Möglichkeiten:

 

1. durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages, oder

 

2. durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinsamen Ausschusses des Bundestages, oder

 

3. durch ein zuständiges Bundesorgan bzw. den Bundespräsidenten.

 

Problem 2: Wann wird der V-Fall festgestellt?

 

Zwei Möglichkeiten:

 

1. Der Bundestag kann den „Verteidigungsfall“ schon im Voraus verkünden, obwohl (noch) kein Angriff vorliegt, oder

 

2. Der Bundespräsident kann erst im Nachhinein verkünden, dass ein „Verteidigungsfall“ bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen habe, obwohl er noch nicht verkündigt worden war.

 

Durch diese verfassungsrechtlichen Unzulänglichkeiten stellt sich die Problematik von Präventiv- und Präemptivangriffen. So könnte der Bundespräsidenten am Dienstag verkünden, dass sich das Bundesgebiet in Erwartung eines Angriffs seit Montag im Verteidigungsfall befindet, obwohl der befürchtete Angriff weder am Montag, noch am Dienstag, noch an einem der folgenden Tage tatsächlich erfolgt.

 

7. V-Fall: Artikel 115a (Begriff und Feststellung):

 

„(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

 

(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlussfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuss diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.

 

(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise; sie ist im Bundesgesetzblatte nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.

 

(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.

 

(5) Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben. Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuss."

 

8. Zwei GG-Bestimmungen - Sechs Möglichkeiten eines Bw-Einsatzes:

 

Artikel 35 (Rechts- und Amtshilfe; Katastrophenhilfe):

 

„(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

 

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

 

(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.“

 

Artikel 87a (Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte):

 

„(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

 

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.

 

(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

 

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 (Bundesland ist zur Abwehr nicht in der Lage oder nicht bereit, G. P.) vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“

 

9. Umsetzung der Verfassungsrichtlinien in Bw-Konzeption:

 

(Gemäss der Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 9. August 2004)

 

GG-Deutsch

Bw-Deutsch

(„Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (TA)“)

-

Unterstützung von Kräften und Einrichtungen des Bündnisses sowie von einzelnen Verbündeten und Partnern in Deutschland

-

Mittlerfunktion zwischen deutschen zivilen und militärischen Stellen zu Kräften und Einrichtungen des Bündnisses sowie zu einzelnen Verbündeten und Partnern in Deutschland

Amtshilfe

 

Amtshilfe

Katastrophenhilfe /
Hilfe bei Unglücksfall

 

Hilfeleistungen im Inland bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen

-

sonstige Hilfeleistungen
(„Leistungen gegenüber Dritten“)

Schutz ziviler Objekte

 

Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur vor asymmetrischen und terroristischen Bedrohungen durch Unterstützung der für innere Sicherheit zuständigen zivilen Stellen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben

Verkehrsregelung

 

-

-

Unterstützung der Nationalen Zivilen Verteidigung als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge in Deutschland

Bekämpfung von organisierten u. bewaffneten Aufständischen

 

Operationen gegen irreguläre Kräfte (OpIK)

 

 

10. Parallele Territorialstruktur Zivil-Militärisch:

 

Zivile Struktur

Militärische Struktur

(seit 2007)

1 Bund

 

1 Streitkräfteunterstützungskommando (SKUKdo)

 

-

4 Wehrbereichskommandos (WBK)

 

16 Bundesländer

 

16 Landeskommandos (Lkdo)

 

(18 Regierungsbezirke)

 

31 Bezirksverbindungskommandos (BVK) mit

32 Regionalen Planungs- und Unterstützungstrupps (RegPl/UstgTrp),

seit 2012 auch Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr) in Kompaniestärke

110 Kreisfreie Städte u.

295 Landkreise

 

426 Kreisverbindungskommandos (KVK) mit Beauftragtem der Bundeswehr für Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) und jeweils ca. zehn Stabssoldaten

11.197 Gemeinden

 

-

 

 

11. Einsatzmittel bei einem Einsatz im Innern:

 

Das GG benennt der Bundeswehr ein relativ konkretes Aufgabenspektrum, aber es macht explizit keinerlei Angaben zum Wahl der Einsatzmittel durch die Streitkräfte.

 

12. Einsatzmittel laut BVG-Urteil vom 3. Juli 2012:

 

Am 3. Juli 2012 fasste das Plenum der sechszehn Richter aus beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichtes sein Urteil im Streit um das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und den möglichen Abschuss von entführten Flugzeugen. Dieses Urteil (Aktenzeichen: 2 PBvU 1/11) wurde erst durch eine BVG-Pressemitteilung vom 17. August 2012 bekannt.

 

Demnach bleibt der Abschuss von entführten Passierflugzeugen weiterhin verboten. Ein entsprechendes Gesetz der alten rot-grünen Bundesregierung ist damit hinfällig.

 

Allerdings erlaubte das BVG erstmals den Einsatz „spezifischer militärischer Kampfmittel“ bei einem „„unmittelbar bevorstehenden“ Schadenseintritts „von katastrophischen Dimensionen““, was Raum für Interpretationen offen lässt. Entgegen der Einlassung des BVG wird hier der Katastrophenfall mit dem Fall eines „inneren Notstandes“ vermengt!

 

Abweichende Meinung: Der Verfassungsrichter Prof. Dr. Reinhard Gaier erklärte:

 

„Das Grundgesetz ist auch eine Absage an den deutschen Militarismus, der Ursache für die unvorstellbaren Schrecken und das millionenfache Sterben in zwei Weltkriegen war. (...)

 

Abgesehen vom extremen Ausnahmefall des Staatsnotstandes (...) ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit Aufgabe allein der Polizei. Ihre Funktion ist die Gefahrenabwehr und nur über hierfür geeignete und erforderliche Waffen darf die Polizei verfügen; hingegen sind Kampfeinsätze der Streitkräfte auf die Vernichtung des Gegners gerichtet, was spezifisch militärische Bewaffnung notwendig macht. Beide Aufgaben sind strikt zu trennen.“


13. Politische Kontroverse:

 

Haltung der Parteien:

 

Fast alle Parteien (CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne und Piraten) begrüssten das Urteil des BVG! So hatte die „Große Koalition“ schon im Oktober 2006 in ihrem Verteidigungs-Weißbuch gefordert: „Militärische Kampfmittel dürfen bislang nicht eingesetzt werden. Hier sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens.“

 

Allerdings hält die CDU/CSU an ihrer Forderung fest, die Rechtslage müsse durch eine Änderung des Grundgesetzes festgeschrieben werden, aber die Partei hat sich damit abgefunden, dass dies nicht mehr vor der kommenden Bundestagswahl erfolgen wird.

 

Immerhin, die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ging vorsichtig zum BVG auf Distanz und erklärte: „Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, ist politisch richtig.“

 

Nur die LINKE kritisierte, das Urteil sei eine „Verfassungsänderung durch die Hintertür“ (so Ulla Jelpke). Mit dem Urteil würde das BVG den Einsatz militärischer Waffen erlauben, was durch den Wortlaut des Grundgesetzes selbst nicht gedeckt sei.

 

Schon am 13. August 2005 hatte der ehemalige Bundesverteidigungsminister Peter Struck konstatiert: „Ich glaube nicht, dass die Sicherheit größer wird, wenn Panzer Unter den Linden stehen.“

 

Haltung der Bundeswehr (im Allgemeinen):

 

Aus militärischer Sicht ist eine Ausweitung der Inlandseinsätze der Bundeswehr zweischneidig. Auf der einen Seite gewinnt die Generalität größere innenpolitische Macht, andererseits könnten die politischen Auseinandersetzungen in einem fortschreitenden Legitimierungsverlust der Bundeswehr enden. Die Generalität lehnt Kampfeinsätze der Streitkräfte im Innern nicht prinzipiell ab, verlangt aber eine verfassungsändernde Klarstellung. Außerdem befürchtet sie eine personelle Überforderung der Bundeswehr. Die militärische Bundeswehrführung besteht darauf, dass alle eingesetzten Truppenteile ausschließlich einem militärischen Befehlshaber unterstellt bleiben, auch wenn die Gesamtführung bei einem zivilen Stab angesiedelt sein mag.

 

Der damalige Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverband (DBwV), Oberst Bernhard Gertz, lehnte solche Kampfeinsätze klar ab. „Soldaten sind keine billige Hilfspolizei und dürfen das auch nicht werden.“

 

Oberstleutnant Jürgen Rose vom Arbeitskreis Darmstädter Signal erkläre 2007: „Offenbar befürchtet man, dass die Bevölkerung irgendwann rebellisch wird und die Villen in den Vorstädten brennen. Für diesen potentiellen Bürgerkrieg will man vorbeugen.“

 

Haltung der Polizeigewerkschaften (im Allgemeinen):

 

Und der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, befand im Mai 2007: „Es besteht weiterhin eine Trennung von innerer und äußerer Sicherheit. Daran sollten wir festhalten.“

 

14. Einsatzkräfte der Bundeswehr:

 

10. April 2001: Gründung des Streitkräfteunterstützungskommandos (SKUKdo) mit der unterstellten Streitkräftebasis (SKB):

 

Kommandeur SKUKdo: zugleich „Nationaler Territorialer Befehlshaber“

 

Hauptquartier: Flughafen Köln-Bonn

 

Stab: 1.100 Mann

 

Verbunkerte Operationszentrale: Rheinbach

 

Unterstellte Truppenteile (= SKB): 47.000 Soldaten (2007: 55.000 Soldaten) + ca. 15.000 Zivilbedienstete (2007: 22.000 Zivilisten).

 

Truppengattungen:

 

- Feldjäger (= Militärpolizei)

 

- Strategische Aufklärung

 

- Operative Information (OpInfo) (= psychologische Kriegführung)

 

(darf in Friedenszeiten im Inland nicht eingesetzt werden!)

 

- Sanitätskräfte

 

- Logistik (42 Depots)

 

- ABC-Abwehr

 

- Pioniere mit Kampfmittelräumdienst (Bombenentschärfer)

 

- Zivil-Militärische Zusammenarbeit Inland (ZMZ/I)

 

(16 ZMZ-Stützpunkte mit 9 Sanitäts-, 5 Pionier und 2 ABC-Abwehreinheiten)

 

15. Beispiel - Die Feldjägertruppe:

 

Die Militärpolizei wird in der BRD von den Feldjäger gestellt. Diese wurden früher wegen ihres Ringkragens auch als „Kettenhunde“ bezeichnet. Während der gemeine Bundeswehrsoldat mit den Feldjägern i. d. R. nur verkehrspolizeiliche Maßnahmen verbindet, verfügt die Truppe heute über ein breites Aufgabenspektrum, das von der Verkehrslenkung über kriminalpolizeiliche Ermittlungen bis hin zu Demonstrationseinsätze reicht. Außerdem verfügen die Feldjäger über Sondereinheiten, die den SEKs vergleichbar sind, Scharfschützen und Personenschützer.

 

Insgesamt ca. 5.000 Dienstposten (bei dreijähriger Ausbildung)

 

Zur Streitkräftebasis gehören heute 8 Feldjägerbataillone mit insgesamt 31 Feldjägerkompanien an 30 Standorten:

 

(2.Kompanie / 151. Bataillon (Neubrandenburg), 3. Kompanie /151. Bataillon (Hagenow), 4./151. (Hamburg), 5./151. (Eckernförde), 2./152. (Hannover), 3./152 (Munster), 4./152. (Wilhelmshaven), 5./152. (Bremen), 2./251. (Mainz), 3./251. (Koblenz), 4./251. (Rotenburg), 5./251. (Zweibrücken), 2./252. (Hilden), 3./252. (Bonn), 4./252. (Augustdorf), 5./252. (Münster), 2./350. (Berlin), 3./350. (Berlin), 4./350. (Storkow), 2./351. (Leipzig), 3./351. (Erfurt), 4./351. (Potsdam), 5./351. (Burg), 2./451. (München), 3./451. (Roding), 4./451. (Amberg), 5./451. (Murnau), 2./452. (Sigmaringen), 3./452. (Bruchsal), 4./452. (Ulm) und 5./452. (Veitshochheim).)

 

Bewaffnung: Die Bewaffnung ähnelt im Prinzip dem der zivilen Polizei, allerdings sind die Feldjäger schwerer bewaffnet. So verfügen die Feldjäger über die Maschinenpistole MP7 mit militärischer Munition (z. B. Vollmantel-Patronen), das Sturmgewehr G36, Maschinengewehre MG3 und eine Granatpistole 40mm. Für letztere stehen nicht nur Gummigeschosse und Tränengasgranaten zur Verfügung, sondern auch „scharfe“ Munition. Außerdem können die Feldjäger auf zahlreiche gepanzerte Fahrzeug zurückgreifen: Wolf, Enok, Dingo und Yak.

 

Einsatzgrundlage ist das Gesetz über den unmittelbaren Zwang der Bundeswehr (UzwGBw). Die Feldjäger verfügen – im Vergleich zur Bereitschaftspolizei – über wenig Einsatzerfahrungen. Wie sich dies im Einzelfall auswirkt, sei dahingestellt.

 

Einsatzrichtlinien für den Schusswaffengebrauch: kein „finaler Rettungsschuss“ wie bei der Polizei

 

Einsätze: rund 100.000 Einsatz im Inland (Stand: 2008)

 

(Festnahme von Deserteuren („eigenmächtig abwesend“ – EA), Verkehrsunfälle mit Bw-Beteiligung, Großveranstaltungen, Manöver, Unterstützung bei der „einsatzvorbereitenden Ausbildung für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung“ für out-of-area-Kontingente (z. B. crowd-and-riot-control – CRC), Objektschutz im Ausland, etc.)

 

Einsätze der Feldjäger im Innern sind auch deshalb möglich, weil die Polizeigewerkschaften einen Mangel an 50.000 Beamten konstatieren.

 

16. Bisherige Einsätze der Bw im Innern- Anzahl:

 

Amtshilfe:

 

1997-2007: 61

 

2010: 73

 

2011: 68

 

Leistungen gegenüber Dritten:

 

1997-2007: 210 mal

 

Katastrophenhilfe / Hilfe bei Unglücksfall:

 

Seit 1960 im Ausland (Marokko)

 

Seit 1962 im Inland (Hamburger Sturmflut)

 

Schutz ziviler Objekte:

 

?

 

Verkehrsregelung:

 

?

 

Bekämpfung von organisierten und militärisch bewaffneten Aufständischen:

 

1978: 1

 

Sonstige:

 

?

 

17. Brisante Bundeswehreinsätze im Inland:

 

16.-17. Februar 1962: Hamburger Sturmflut

 

Die Hamburger Sturmflut forderte insgesamt 337 Tote. Der damalige Hamburger Innensenator Helmut Schmidt stellte fest, dass der zivile Katastrophenschutz völlig überfordert war und ordnete – widerrechtlich – den Einsatz von 8.000 Mann der Bundeswehr an. Obwohl es unter den Soldaten 9 Tote gab, konnten so 1.117 Flutopfern gerettet werden. Schmidt erklärte später: „Wir haben damals das Grundgesetz und die Hamburgische Verfassung und andere Gesetze übertreten, wissentlich und willentlich.“ Später wurde das Grundgesetz in Artikel 35 entsprechend geändert und militärische Katastrophenhilfe erlaubt.

 

5. September 1977: Schleyer-Entführung durch RAF

 

Am 5. September 1977 entführte die Rote Armee Fraktion (RAF) den Arbeitsgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Auf Basis des „übergesetzlichen Notstandes“ reagierte die sozialliberale Regierung Schmidt/Genscher in einer Weise, die später „Deutscher Herbst“ genannt wurde. Für die Suche nach dem Geiselversteck setzte die Bundesregierung – illegaler Weise – auch die Soldaten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) ein. Gleichzeitig dachte ein Kleiner Krisenstab über „exotische Lösungen“ nach. Als ein palästinensisches Kommando zusätzlich ein Passagierflugzeug entführte, kam es zum ersten Militäreinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik. Im Rahmen der „Operation Feuerzauber“ erschoss die GSG 9 drei Entführer. Der „Deutsche Herbst“ endete am 18. Oktober mit dem Selbstmord dreier RAF-Gefangener in Stuttgart-Stammheim (Baader, Ensslin, Raspe) und der Ermordung von Schleyer am 19. Oktober. Im Nachhinein erklärte Bundeskanzler Helmut Schmidt: „Ich kann nur nachträglich den deutschen Juristen danken, dass sie das alles nicht verfassungsrechtlich untersucht haben.“

 

6. Mai 1980: Rekrutenvereidigung in Bremen

 

Gegen die Vereidigung von 1.200 Rekruten im Bremer Weserstadion demonstrierten rund 8.000 Personen. Es kam zu den „Bremer Krawallen“ bei denen – nach offiziellen Angaben - 50 Demonstranten und 257 Polizisten und Soldaten verletzt wurden. Der Sachschaden betrug fast 1 Mio. DM.

 

im Juli 1997: Oder-Hochwasser

 

Mit 30.000 Soldaten, 400 Fahrzeugen und 50 Hubschraubern war dies bisher der größte Inlandseinsatz.

 

9. Juni – 9. Juli 2006: Fußballweltmeisterschaft

 

Unterstützung der Fußballweltmeisterschaft mit rund 2.000 Soldaten und 200 Fahrzeugen; weitere 5.000 Mann standen für den Bedarfsfall in Bereitschaft.

 

9. bis 11. Februar 2007: Münchner Sicherheitskonferenz

 

Die Bundeswehr setzte rund 400 Soldaten ein, darunter erstmals 90 bewaffnete Kräfte, die Ordnungsfunktionen wahrnahmen. (Somit stellt der Münchner Einsatz einen Präzedenzfall für bewaffnete Bundeswehreinsätze im Innern dar.

 

6. bis 8. Juni 2007: G-8-Gipfel Heiligendamm

 

Insgesamt setzte die Bundeswehr rund 2450 Soldaten und Zivilbedienstete ein. Diese Operation war ein Präzedenzfall, weil hier bewaffnete Soldaten mittelbar gegen unbewaffnete Demonstranten eingesetzt wurden. Besonders umstritten sich die sieben Photoaufklärungsmissionen, die jeweils eine Zweierformation aus Tornado Recce vom Aufklärungsgeschwader 51 über die Camps der Demonstranten flogen. Außerdem setzte die Bundeswehr neun Spähpanzer Fennek ein, deren Kommandanten mit einer Pistole P8 bewaffnet waren. Hinzu kamen 641 Feldjäger, die mit Pistole (P7 oder P8) oder mit Sturmgewehr G36 ausgestattet waren. Eine ABC-Abwehreinheit wurde vorsorglich am Krankenhaus in Bad Doberan stationiert, zusätzlich standen zwei Spürpanzer Fuchs in Bereitschaft.

 

circa seit 2000: (halb-)jährliche CASTOR-Transporte

 

Unterkünfte und Verpflegung für einen Teil der jeweils rund 15.000 Polizisten (u. a. in Dedelstorf)

 

18. Altes Szenario Fallex 66:

 

Die Notstands- und Kriegsvorbereitungen wurden alle zwei Jahre in den Stabsrahmenübungen der NATO „Fall Exercise“ (Fallex) und später „Winter Exercise“ (Wintex) durchexerziert. Der deutsche Schauplatz der Übungen war der Kriegsbunker der Bundesregierung in Dernau in der Eifel.

 

Szenario der Übung Fallex 66 (12. Oktober bis 5. November 1966): Durch Missernten in Orange-Land kommt es zu Unruhen. Daraufhin führt Orange-Land aggressive Manöver gegen Blau-Land durch. Dieses reagiert mit einem selektiven Atomwaffeneinsatz. Ein Waffenstillstand bringt nur vorrübergehend Ruhe. Daraufhin erneute Eskalation und umfassender Atomwaffeneinsatz.

 

Übungsdokument: Tagesmeldung „Lage“ des Führungsstabs des Bundesinnenministeriums an Gemeinsamen Ausschuss des Bundestags vom 18. Oktober 1966 (Auszug)

 

„Kämpfe mit der Polizei durch Demonstranten in Wolfsburg, Polizei Herr der Lage. Erstes Auftreten von organisierten Banden im Teutoburger Wald.

 

Fallschirmjäger bei Osnabrück, die durch Bundeswehreinheiten gefangen genommen werden konnten. (...)

 

Stark zunehmende Sabotage, die sich im Anfang des Tages nur gegen Versorgungsanlagen und –betriebe für die Bundeswehr, später gezielt gegen Fernmeldeeinrichtungen und auch Flüchtlingsansammlungen richtete. Schwerpunkte der Sabotage erkennbar in den Räumen:

 

- Lübecker Bucht

 

- NO-Kanal

 

- Hamburg

 

- Bergen-Soltau

 

- Hannover-Braunschweig

 

- Kassel

 

- Saarland

 

-Pfalz und

 

-Ost-Bayern.

 

Flugblätter im Innern der BR mit der Aufforderung zur Arbeitsniederlegung, die erstmals zu gezielten wilden Streiks führten, (...)

 

Einleitung von Landfriedensbruchverfahren durch Staatsanwaltschaften, (...)

 

Großschadensgebiete infolge a) Zerstörungen (Häfen, Tankanlagen, Elektrizitätsversorgung, Straßen, Wasserwege, Funk- und Fernmeldeanlagen) außer in den angeführten Sabotageräumen bei:

 

- Minden

 

- Paderborn

 

- Wilrode

 

- Ingolstadt

 

- Regensburg

 

- Augsburg (...)

 

- Reaktoranlage Karlsruhe

 

- Forschungsanstalten in Aachen und Braunschweig

 

- Staustufe in Dingolfing und

 

- Stausee östlich Neu-Altötting.

 

b) Vermutlicher Einsatz biologischer Kampfmittel im Raum Regensburg, Pocken bei München, Typhus in Rheinland-Pfalz.“

 

19. „Verdeckter Kampf“ – Ministerium für Staatssicherheit der DDR:

 

Arbeitsgruppe des Ministers/Sonderfragen (AGM/S)

 

„Zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und zur Erfüllung der dem Ministerium für Staatssicherheit übertragenen Aufgaben haben Einsatzgruppen des MfS jederzeit bereit zu sein, um unter allen Bedingungen der Lage - unter relativ normalen, friedlichen Bedingungen als auch im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen – aktive Aktionen gegen den Feind und sein Hinterland erfolgreich durchführen zu können.

 

Die Einsatzgruppen oder Einzelkämpfer haben den Befehl gegen politische, wirtschaftliche und militärische Schwerpunktobjekte – insbesondere deren neuralgische Punkte – einschließlich Personen erfolgreiche Aktionen zu führen, die geeignet sind, seine Kriegsvorbereitungen zu behindern, den Vorbereitungs- und Umstellungsprozess auf den Krieg gezielt zu stören oder im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen seine Kampfkraft zu beeinträchtigen.“

 

(Ministerium für Staatssicherheit: Einsatzgrundsätze und Hauptaufgaben der Einsatzgruppen im Operationsgebiet, Berlin(-Ost), 15. April 1981)

 

„Militärorganisation“ der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP-MO)

 

Die „Militärorganisation“ ging aus dem „M-Apparat“ der alten KPD hervor und existierte von 1969 bis 1989 und umfasste rund 200 Agenten. Ihr Leiter war „Ralf Forster“ alias Harry Schmidt. Sie wurde von der DDR mit Geld, Waffen und Sprengstoff versorgt. Die Ausbildung fand am Springsee in Brandenburg und dem Truppenübungsplatz Streganz statt. Die Gruppierung sollte im Kriegsfall Sabotageakte und Mordanschläge verüben.

 

Beziehungen MfS – Rote Armee Fraktion (RAF)

 

Im MfS war die Hauptabteilung XXII Terrorabwehr für die Kontakte zu westdeutschen und internationalen Terrorgruppierungen zuständig, um diese zu „kontrollieren“:

 

Einzelne Bandenmitglieder standen schon vor ihrem Abtauchen in den „Untergrund“ mit dem MfS in Verbindung, so Ulrike Meinhof (ex-Chefredakteurin der Zeitschrift „Konkret“) Andere Gruppenmitglieder standen ebenfalls mit dem MfS in Verbindung, so Till Meyer.

 

Die illegalen Reisen der RAF/B.2.6.-Gründergeneration von Westberlin über den ostberliner Flughafen Schönefeld wurden vom MfS kontrolliert und die Reisenden verhört (z.B. Bommi Baumann).

 

Mittelbare Verbindungen zu den westdeutschen Gruppierung gab es auch über die Verbindungen des MfS zu den palästinensischen Gruppierungen.

 

Seit 1979 nahm die DDR zehn RAF-Mitglieder bei sich auf (Susanne Albrecht, Inge Viett, Silke Maier-Witt, etc.) (= Operativer Vorgang Stern I/II). Mehrere Personen wurden bei Frankfurt/Oder militärisch ausgebildet.

 

20. Die Stay-Behind-Organisation des BND:

 

Gemäß den Vorgaben der NATO und ihres „Allied Clandestine Committee“ (ACC) wurden seit den fünfziger Jahren in allen Bündnisstaaten Untergrundarmee zur Guerillakriegführung ausgebildet, die im Kriegsfall hinter den feindlichen Linien operieren sollten. Gemäß der italienischen Bezeichnung hat sich für diese paramilitärischen Sondereinheiten der Name „Gladio“ eingebürgert. Die Einsatzführung der Konter-Guerillas oblag dem „Clandestine Planning Committee“ (CPC) des NATO-Hauptquartiers SHAPE in Mons.

 

Der Aufbau der Geheimarmee in Deutschland begann 1952 unter Federführung der USA mit dem so genannten „Technischen Dienst“ (TD) des „Bundes Deutscher Jugend“ (BDJ), einer rechtsradikalen Tarnorganisation der CIA. Die Truppe (ca. 130 Mann) rekrutierte sich aus Veteranen der Wehrmacht und der Waffen-SS. Am Aufbau beteiligt waren Klaus Barbie (ex-Gestapo) und Hans Otto (ex-SS). Ziel der Truppe war es, die führenden Funktionäre der KPD und der SPD zu ermorden, so u. a. Erich Ollenhauer. Noch 1952 wurde die Truppe von der Polizei zerschlagen.

 

Ungefähr seit 1956 baute der BND (Abteilung IV) eine eigene Untergrundarmee auf, die als „Stay-Behind Organisaton“ (SBO) offiziell bekannt wurde. Sie wurde zuletzt von Volker Foertsch geleitet. Die Truppe hatte zeitweilig eine Stärke von 500 Personen. Sie sollten Sabotageaktionen durchführen und Widerstandseinheiten organisieren. Zur Ausrüstung zählten u. a. Harpoon-Funkgeräte (Reichweite 6.000 km), Waffen, Sprengstoff, Medikamente und Gold. Die Truppe unterhielt Objekte an fünfzig Standorten in der BRD.

 

MfS-Generalmajor Horst Männchen erklärte dazu am 6.11.1984: „Diese Agenten sind männliche und weibliche Bürger Westdeutschlands, sie leben auf dem Territorium Westdeutschlands, (...). Sie kennen ihr Einsatzgebiet gut und operieren allein oder in Dreier- oder Vierergruppen und führen Aufträge im Umkreis von 40 Kilometern um ihren Wohnort durch. Soweit wir bisher wissen, kommunizieren 16 bis 20 Agenteneinheiten regelmäßig mit dem BND. Die Gesamtzahl der Agenten wird nach Quellen innerhalb des BND auf 80 geschätzt.“

 

Am 26.10.1981 wurden 33 SBO-Waffenlager bei Uelzen entdeckt, die von dem Neonazi Heinz Lembke verwaltet wurden. Sie enthielten u. a. 14.000 Schuss Munition, 156 kg Sprengstoff, 230 Sprengkörper, 258 Handgranaten, Gifte (Arsen und Zyankali) und 50 Panzerabwehrrohre. Lembke unterhielt Kontakte zur „Wehrsportgruppe Hoffmann“ und möglicherweise auch zu Gundolf Köhler dem Attentäter des Anschlags auf das Münchner Oktoberfest am 26.9.1980 (13 Tote, 213 Verletzte). Lembke wurde am 1. November 1981 erhängt in seiner Zelle aufgefunden.

 

Z. Zt. findet in Luxemburg ein Prozess statt. Die dt. SBO soll in den 80er Jahren Sprengstoffanschläge gegen Strommasten verübt haben, um sie „Ökoterroristen“ in die Schuhe zu schieben. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an rechtsextremistische Gladio-Anschläge in den 70er Jahren in Italien, als man mit einer „Strategia della Tensione“ eine Regierungsbeteiligung der kommunistischen PCI verhindern wollte.

 

21. Aktuelles Szenario – Terrorismus:

 

Zur „Inneren Sicherheit“ in der BRD (Stand 2011):

 

1. zunehmende Zahl gewaltbereiter Extremisten

 

2. Gefahr einer Gewaltspirale durch wechselseitige Terroranschläge (z. B. Islamisten gegen „Pro-NRW“-Mitglieder, rechtsextreme Anschläge gegen Moscheen, etc.)

 

Linksradikale:

 

121 Organisationen mit 31.800 Mitgliedern, davon waren 7.100 Personen gewaltbereit

 

In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Brandanschläge gegen Fahrzeuge der Bw und ihren Zulieferern, wie z. B. der „DHL“ (z. B. 6. Juni 2012: Anschlag auf Kreiswehrersatzamt in Hannover-Vahrenheide, 13 Fahrzeuge zerstört, rund 600.000 Euro Sachschaden). Als Täter trat u. a. die „militante gruppe“ (mg) auf.

 

Rechtsradikale:

 

225 Organisationen mit 23.400 Mitgliedern, davon 9.800 Personen mit Gewaltbereitschaft

 

266 rechtsextreme Straftäter sind z. Zt. untergetaucht

 

Verfassungsschutz schließt Gründung neuer Terrorzellen nach dem Muster des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) nicht aus

 

Islamisten:

 

ca. 4.500 „Salafisten“, davon 900 Personen mit „islamistisch-terroristischem Potential“, davon 250 Personen mit paramilitärischer Ausbildung in einem Mudschaheddin-Lager (in Waziristan, etc.)

 

Terrorismusbekämpfung:

 

Im Oktober 1975 entwickelte der damalige BKA-Präsident Horst Herold (SPD) „Grundsätze der Desinformation zur Terrorismusbekämpfung“ in denen er vorschlug, das BKA solle selbst Bombenanschläge verüben, um sie der RAF in die Schuhe zu schieben, um so die „Schaffung und Vertiefung bandeninterner Konflikte“ zu provozieren. Als Ziele wurden u. a. die Berliner Wasserversorgung und die Hamburger Elektrizitätswerke (betreibt u. a. AKW Brokdorf) ausgewählt.

 

„Celler Loch“: Am 25. Juli 1978 ließ das LfV Hannover durch die GSG 9 ein Loch in die Außenmauer der JVA Celle sprengen, um eine Befreiung des dort inhaftierten Sigurd Debus vorzutäuschen (Operation FEUERZAUBER). Ziel war es, den V-Mann Klaus-Dieter Loudil an den „harten Kern“ der RAF heranzuspielen.

 

Nach Angaben der Humanistischen Union (HU) wurden allein zwischen Oktober 2001 und Dezember 2007 über 70 Bundesgesetze zur Terrorismusbekämpfung erlassen oder verschärft.

 

In einem „Spiegel“-Interview forderte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Juli 2007 die vorsorgliche Internierung von Terror-Verdächtigen und eine verfassungsrechtliche Klärung der gezielten Tötung von Verdächtigen durch den Staat.

 

Die Errichtung von Internierungslager ist in der BRD z. Zt. nur zur Seuchenbekämpfung gemäß dem „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (= Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 erlaubt und ist entsprechend vorbereitet: Die Lager sind abgesperrt, so dass ihr Zugang geregelt werden kann. Sie verfügen über die entsprechende Infrastruktur um eine größere Zahl von Personen unterzubringen (incl. Küche und Sanitäreinrichtungen), und die notwendige Ausrüstung (Betten, Schränke, etc.) ist eingelagert.

 

Infektionsschutzgesetz § 30 (Quarantäne):

 

„(1) (...) Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.

 

(2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. (...)

 

(3) Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen. Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden. Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist. (...) Postsendungen von Gerichten, Behörden, gesetzlichen Vertretern, Rechtsanwälten, Notaren oder Seelsorgern (...) dürfen nur geöffnet oder zurückgehalten werden, soweit dies zum Zwecke der Entseuchung notwendig ist.“

 

22. Aktuelles Szenario „Eurogeddon“:

 

- Hohe Staatsverschuldung in den Staaten der EU mit Banken- und Immobilienkrise und teilweise einer Zerrüttung des politischen Systems (z. B. Spanien, Italien)

 

- Gefahr eines Zusammenbruchs des internationalen Finanzsystems / Währungskrieg

 

- Zwang zu einer Austeritätspolitik führt zur Verarmung von Teilen der Bevölkerung und erzeugt gewalttätige Widerstände insbesondere in Spanien, Italien und Griechenland.

 

Ex-Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker erklärte vor dem Hintergrund der Eurokrise im März 2013: „Wer glaubt, dass sich die ewige Frage von Krieg und Frieden in Europa gefährlich nie mehr stellt, könnte sich gewaltig irren. Die Dämonen sind nicht weg, sie schlafen nur.“ Gleichzeitig konstatierte Juncker auffallende Parallelen der heutigen Situation zum Jahr 1913.

 

Der Direktor der US-Geheimdienste James Clapper erklärte in einer Anhörung vor dem Senat im März 2013: „(Dennoch) Ist man in der Region mit der Wirtschaftspolitik unzufrieden, was sich auf die soziale und politische Struktur Europas auswirken kann. (...) Die wachsende Unzufriedenheit kann die soziale und politische Struktur Europas ändern.“

 

Portugal: In Portugal drohten (ex-)Militärs mit einem Putsch. So erklärte Oberst Vasco Lourenco im März 2013: „Ich hoffe, die Politik verfügt über gesunden Menschenverstand, um die Signale zu verstehen, die von der portugiesischen Gesellschaft und von Militärs kommen und entscheidet sich für einen Richtungswechsel.“ Das Land sei „auf dem Weg in den Abgrund“.

 

Spanien: Angesichts einer Massenarbeitslosigkeit von über 5 Millionen (= 26 Prozent), zwei Millionen Personen, bei denen die befristete Sozialhilfe ausgelaufen ist, und 100.000 Zwangräumungen von Wohnungen verschärfen sich die politischen Spannungen. Die sozialdemokratische Regierung der reichen Industrieregion Katalonien sprach sich für eine Abspaltung von Spanien aus. Dagegen drohten die spanischen Militärs im Dezember 2012 mit einem Einsatz der Streitkräfte. So forderte der Vorsitzendes des Militärverbandes (AME), Oberst a. D. Leopoldo Muñoz Sánchez, die Ausrufung des Kriegsrechts.

 

Im Jahre 1993 konstatierte der deutsche Publizist Hans Magnus Enzensberger in seinem Buch „Aussichten auf den Bürgerkrieg“:

 

„Wir sprechen von Unterentwicklung, Ungleichzeitigkeit, Fundamentalismus. Es kommt uns so vor, als spiele sich der unverständliche Kampf in großer Entfernung ab. Aber das ist eine Selbsttäuschung. In Wirklichkeit hat der Bürgerkrieg längst in den Metropolen Einzug gehalten. Seine Metastasen gehören zum Alltag der großen Städte, nicht nur in Lima und Johannesburg, in Bombay und Rio, sondern auch in Paris und Berlin, in Detroit und Birmingham, in Mailand und Hamburg. Geführt wird er nicht nur von Terroristen und Geheimdiensten, Mafiosi und Skinheads, Drogengangs und Todesschwadronen, Neonazis und Schwarzen Sheriffs, sondern auch von unauffälligen Bürgern, die sich über Nacht in Hooligans, Brandstifter, Amokläufer und Serienkiller verwandeln. (...) Wir machen uns etwas vor, wenn wir glauben, es herrsche Frieden, nur weil wir immer noch unsere Brötchen holen können, ohne von Heckenschützen abgeknallt zu werden. Der Bürgerkrieg kommt nicht von außen, er ist kein eingeschleppter Virus, sondern ein endogener Prozess. Begonnen wird er stets von einer Minderheit; wahrscheinlich genügt es, wenn jeder Hunderste ihn will, um ein zivilisiertes Zusammenleben unmöglich zu machen. Noch gibt es in den Industrieländern eine starke Mehrheit von Leuten, denen der Frieden lieber ist. Unsere Bürgerkriege haben bisher nicht die Massen ergriffen; sie sind molekular. Sie können aber, wie das Beispiel von Los Angeles zeigt, jederzeit eskalieren und zum Flächenbrand werden.“

 

Historischer Rekurs: Lenin erklärte sinngemäß: „Eine revolutionäre Situation ist dann gegeben, wenn die Herrschenden nicht mehr können und die Beherrschten nicht mehr wollen.“ (Lenin, „Der „Linke Radikalismus“, die Kinderkrankheit im Kommunismus“, veröffentlicht im Juni 1920).

 

23. Probleme infolge eines Bw-Einsatzes im Innern:

 

Es darf bezweifelt werden, dass durch einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Innern politische Probleme militärisch „gelöst“ werden können, vielmehr werden dadurch erst neue Konflikte geschaffen:

 

- föderative Auseinandersetzungen zwischen Bundesregierung und den Länderregierung(en)

 

- Die massive Beschneidung der Rechte des Parlaments gefährdet das System der Gewaltenteilung

 

- Gefährdung des Primats der Politik durch militärische Operationsführung

 

- Streit zwischen Polizei und Bundeswehr um operative Führung

 

- Verlust der „Loyalität“ von Bundeswehrsoldaten und Polizeibeamten

 

- Eskalation durch Gewaltspirale

 

24. Exkurs: Einsatz der Nationalen Volksarmee im Innern der DDR:

 

Zeitgenössiger Hintergrund: Volksaufstand am 17. Juni 1953

 

Direktive des Ministers für Nationale Verteidigung Nr. 4 / 59 vom 28. März 1959:

 

„Zur Regelung des Einsatzes der NVA im Falle konterrevolutionärer Putschversuche innerhalb der DDR wird festgelegt:

 

1. Im Falle des Versuches der westdeutschen Machthaber, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik durch groß angelegte konterrevolutionäre Aktionen im Innern der DDR und mit Unterstützung bewaffneter Banden und irregulärer Kräfte aus Westdeutschland zu stürzen und die DDR dem Bonner NATO-Staat einzuverleiben, hat die Nationale Volksarmee folgende Aufgaben zu erfüllen:

 

a) Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung im Innern der Deutschen Demokratischen Republik durch Unterstützung der Kräfte des MdI (Ministerium des Innern, G. P.) und der Kampfgruppen der Arbeiterklasse dort, wo die Kräfte des MdI und die Kampftruppen nicht ausreichen, durch Heranführen von Reserven der Einsatzleitungen Zeitverlust entsteht und bei Gefahr im Verzuge.

 

b) Verteidigung der Staatsgrenze und der Hoheitsgewässer der DDR, wenn die Sicherung durch die Deutsche Grenzpolizei nicht ausreicht und Schutz des Luftraumes der DDR gegen Banden und irreguläre Truppen;

 

c) bereit zu sein, kurzfristig jede beliebige Gefechtsaufgabe zu erfüllen. (...)

 

Der MB III (Militärbezirk III, G. P.) mit seinen Verbänden und Truppenteilen hat die Aufgabe, (...) konterrevolutionäre Unruheherde zu zerschlagen. Schwerpunkte sich hierbei die Räume Halle, Merseburg, Leuna; Leipzig, Wolfen, Bitterfeld; Gera und Karl-Marx-Stadt; Dresden, Pirna, Rossendorf; Spremberg, Hoyerswerda, Senftenberg.“

 

(Quelle: Ministerium für Nationale Verteidigung (Hg.): Direktive des Ministers für Nationale Verteidigung Nr. 4 / 59 Einsatz der NVA im Falle konterrevolutionärer Putschversuche innerhalb der DDR, Straußberg, DDR, 28. März 1959)

 

Die Direktive wurde durch den „Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung Nr.: 65/62“ vom 3. Juni 1962 ergänzt bzw. aufgehoben.

 

25. DDR-Einsatzplanung, hier Internierungslager:

 

Direktive 1/67 des Ministers für Staatssicherheit vom Juli 1967:

 

Die „Arbeitsgruppe des Ministers für Staatssicherheit“ (AGM) soll im Rahmen der „Mobilmachungsarbeit“ einen „Vorbeugekomplex“ aus Internierungslagern errichten.

 

Neben einem Internierungslager für 855 ausländische Diplomaten und Pressekorrespondenten in Berlin sollten zahlreiche DDR-Bürger, darunter Mitglieder der Friedens- und Umweltbewegung, am Tag „X“ isoliert werden (Stand: Dezember 1988):

 

Festnahme und Unterbringung in der U-Haft des MfS: 2.901 Personen

 

Isolierung und Unterbringung in 35 Isolierlagern: 10.539 Personen

 

Überwachung: 887 Personen

 

Erfassung: 70.245 Personen

 

Dazu wurde zu jeder Person eine entsprechende Akte angelegt, die – nach Möglichkeit - u. a. Fotos der Person, Geruchsproben der Person, Adresse, Fotos der Wohnung, Karten mit potentiellen Fluchtwegen etc. enthielt. Die Festnahmetrupps waren mit einem Pkw, Knebelketten und zwei MPis ausgerüstet.

 

Zu den Isolierungslagern zählten u. a. die Festung Augustusburg (Deckname GITTER 1) bei Karl-Marx-Stadt für etwa 6.000 Personen und eine Burg bei Eisleben (Objekt SEEBURG).

 

26. Literatur:

 

Auerbach, Thomas: Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front – Terror- und Sabotagvorbereitungen des MfS gegen die Bundesrepublik Deutschland, Berlin: Ch. Links Verlag, 1999

 

Beyme, Klaus, von: Empirische Revolutionsforschung, Opladen: Westdeutscher Verlag, 1973

 

Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: „Vorbereitung auf den Tag X“ – Die geplanten Isolierungslager der Stasi, Online, Berlin, o. D., Online: http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/Aktenfunde/Isolierungslager/_node.html

 

Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Ein „Faustpfand“ des Mielke Apparates – Die Staatssicherheit und die Rote Armee Fraktion (RAF), Online, Berlin, o. D., Online: http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/Aktenfunde/RAF/raf_node.html

 

Bundesverfassungsgericht: Urteil in dem Verfahren über die Vorlage des Zweiten Senats vom 19. Mai 2010, (Aktenzeichen: 2 PbvU 1/11), Karlsruhe, 3. Juli 2012, Online: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/up20120703_2pbvu000111.html

 

Charisius, Albrecht / Mader, Julius: Nicht länger geheim – Entwicklung, System und Arbeitsweise des imperialistischen deutschen Geheimdienstes, Berlin(-Ost): Militärverlag der DDR, 2. Auflage, 1975

 

Diehl, Jörg: „Jeder Bruder soll Dschihad machen“, Spiegel Online, Berlin, 11. März 2013, Online: http://www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-rebell-ruft-in-terrorvideo-auf-deutsch-zum-dschihad-auf-a-888134.html

 

Dorn, Wolfram: So heiss war der Kalte Krieg – Fallex 66, Köln: Dittrich Verlag, 2002

 

Drews, Vivien-Marie: Staatsschutz ermittelt nach Brandanschlag, Hannoversche Allgemeine Zeitung Online, Hannover, 6. Juni 2012, Online: http://www.haz.de/Hannover/Aus-den-Stadtteilen/Nord/Staatsschutz-ermittelt-nach-Brandanschlag

 

Enzensberger, Hans Magnus: Aussichten auf den Bürgerkrieg, Frankfurt: Suhrkamp, 1995

 

Ganser, Daniele: NATO Geheimarmeen in Europa – Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung, Zürich: Orell Füssli Verlag, 2010

 

Glaser, Günther: Armee gegen das Volk? Zeitgenössische Studie mit Dokumenten zur Einsatzplanung des Militärs im Innern der DDR (1949-1965/66), Frankfurt: Peter Lang Internationaler Verlag der Wissenschaften, 2009

 

Gustav Heinemann-Initiative / Humanistische Union (Hg.): Graubuch Innere Sicherheit – Die schleichende Demontage des Rechtsstaates nach dem 11. September 2001, Berlin, 2009

 

Hebditch, David / Connor, Ken: How to Stage a Military Coup – From Planning to Execution, London: Greenhill Books, 2005

 

Hofmann, Werner / Maus, Heinz (Hg.): Notstandsordnung und Gesellschaft in der Bundesrepublik, Reinbek: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1967

 

Klasen, Oliver: Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert, Süddeutsche Zeitung Online, München, 17. August 2012, Online: http://www.sueddeutsche.de/politik/einsatz-der-bundeswehr-im-inneren-was-sich-mit-der-karlsruher-entscheidung-aendert-1.1443366

 

Kompa, Markus: PsyOps in Luxemburg – welche Rolle spielte der BND? Vorgetäuschte Terroranschläge bringen die Geheimdienste in Verlegenheit, Telepolis Online, München, 19. März 2013, Online: http://www.heise.de/tp/blogs/6/153958

 

Luttwak, Edward: Der Coup d´Etat oder Wie inszeniert man einen Staatsstreich, Reinbeck: Rowohlt, August 1969

 

Manicke, Walter: Castor-Polizisten in der Kaserne, Allgemeine Zeitung Online, München, 15. November 2011, Online: http://www.az-online.de/lokales/landkreis-gifhorn/hankensbuettel/castor-polizisten-kaserne-1490418.html

 

Mecklenburg, Jens (Hg.): Gladio – Die Geheime Terrororganisation der NATO, Berlin: Elefanten Press, 1997

 

Monroy, Matthias: Bald EU-Aufstandsbekämpfung bei Generalstreiks und Schweinegrippe), Telepolis Online, München, 4. Februar 2013, Online: http://www.heise.de/tp/artikel/38/38500/1.html

 

Müller, Michael / Kanonenberg, Andreas: Die RAF-Stasi Connection, Berlin: Rowohlt, 1992

 

Müller, Ute: Hilferuf – Katalonien fürchtet Einmarsch Madrids, Die Welt Online, Berlin, 25. Oktober 2012, Online: http://www.welt.de/politik/ausland/article110254899/Hilferuf-Katalonien-fuerchtet-Einmarsch-Madrids.html

 

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Piper, Gerhard: Einsatz der Bundeswehr im Innern?, Telepolis Online, München, 12. September 2007, Online: http://www.heise.de/tp/artikel/26/26136/1.html

 

Richter, Wera: „Man befürchtet, dass die Bevölkerung rebellisch wird” – SPD will den Einsatz der Bundeswehr im Innern etwas softer machen als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Ein Gespräch mit Jürgen Rose, Junge Welt Online, Berlin, 16. Mai 2007, Online: https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2007/05-16/057.php

 

Rote Armee Fraktion (Hg): Texte und Materialien zur Geschichte der RAF, Berlin: ID-Verlag, 1997

 

Scholzen, Reinhard: Feldjäger – Deutschlands Militärpolizei heute, Stuttgart: Motorbuch Verlag, 2010

 

Streck, Ralf: Sparpläne empören portugiesisches Militär – Militärvereinigungen fordern den Rücktritt der konservativen Regierung, die das Land in den Abgrund führe, Telepolis Online, München, 8. März 2013, Online: http://www.heise.de/tp/blogs/8/153883

 

Wette, Wolfram: Ein Tabubruch: Die Erlaubnis zum Einsatz der Bundeswehr im Innern – Anmerkungen zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2012, in: Forum Pazifismus, Heft-Nr. 34/35/36, 2.-4. Quartal 2012, S. 3-6